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   VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 2961/09   

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VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 2961/09 (https://dejure.org/2011,24990)
VG Köln, Entscheidung vom 24.03.2011 - 26 K 2961/09 (https://dejure.org/2011,24990)
VG Köln, Entscheidung vom 24. März 2011 - 26 K 2961/09 (https://dejure.org/2011,24990)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es besteht keine Unterlassungspflicht des Bundesverteidigungsministers Dritten, aktiven und ehemaligen Soldaten oder Soldatinnen von dem Besuch von rechtsextremen Gedenkveranstaltunen für Soldaten abzuraten; Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr in der Öffentlichkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 5606/09

    Rechtmäßigkeit einer "Information für die Truppe" zum Umgang mit einer bestimmten

    Auszug aus VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 2961/09
    Dieses Kontaktverbot (vgl. insoweit das Klageverfahren - 26 K 5606/09 -) liege allen Dienststellen der Bundeswehr im In- und Ausland seit dem 12. März 2004 vor.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird verwiesen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte 13 K 2957/99 sowie der Akte 26 K 5606/09 sowie der jeweiligen Anlagen und Verwaltungsvorgänge.

    Wenn auch nicht bekannt ist, ob die Beklagte bezüglich nachfolgender Veranstaltungen der Klägerin der Empfehlung vom 11.06.2008 entsprechende Empfehlungen abgegeben hat, so ist vor dem Hintergrund des Kontaktverbotes aus dem Jahr 2004 - vgl. insoweit das Verfahren 26 K 5606/09 - nicht auszuschließen, dass die Beklagte weitere gleichartige Empfehlungen abgeben wird.

    Die Empfehlung des BMV steht im konkreten Bezug zu dem - mit Urteil vom heutigen Tag in der Sache 26 K 5606/09 - ebenfalls als rechtmäßig bewerteten sog. Kontaktverbot der Beklagten vom 11.03.2004 zum Verband deutsche Soldaten und erfüllt in Konsequenz dessen die Aufgabe des BMV, im besonderen Pflichtenverhältnis und hier im Rahmen seiner Regelungsbefugnis die zur Durchführung des ihm durch Art. 65a und 87a GG erteilten Verfassungsauftrags erforderlichen Dienstvorschriften und Anweisungen zu erlassen.

    vgl. Urteil der Kammer vom heutigen Tag - 26 K 5606/09 -.

  • BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89

    Bezeichnung einer Vereinigung als "Jugendsekte" oder "Jugendreligion"

    Auszug aus VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 2961/09
    Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen, d.h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen, und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (Sachlichkeitsgebot), vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.08.1989 - 1 BvR 881/89 - (juris); BVerwG, Urteil vom 23.05.1989 - BVerwG 7 C 2.87 - (juris), BVerwG, Beschluss vom 11.11.2010 - 7 B 54/10 - (juris).

    vgl. zum Sachlichkeitsgebot BVerfG, Beschluss vom 15.08.1989 - 1 BvR 881/89 - (juris).

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.08.1989, a.a.O..

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 2961/09
    Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen, d.h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen, und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (Sachlichkeitsgebot), vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.08.1989 - 1 BvR 881/89 - (juris); BVerwG, Urteil vom 23.05.1989 - BVerwG 7 C 2.87 - (juris), BVerwG, Beschluss vom 11.11.2010 - 7 B 54/10 - (juris).

    Er ist auf die Wiederherstellung des Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2/87 - (juris).

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 2961/09
    Die angegriffene Empfehlung der Beklagten erscheint bereits nicht geeignet, sich abträglich auf das Bild der Klägerin in der Öffentlichkeit auszuwirken, Vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01 - (juris).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 2961/09
    Hierzu zählen auch das Verfügungsrecht und das Selbstbestimmungsrecht über die eigene Außendarstellung sowie der Schutz des sozialen Geltungsanspruchs, der sog. "äußeren Ehre" als des Ansehens in den Augen anderer, vgl. BVerwG, Urteil vom 21.5.2008 - 6 C 13/07 - (juris).
  • BVerwG, 08.12.1982 - 1 WB 62.81

    Verbot der Teilnahme an Informationsveranstaltungen des Deutschen

    Auszug aus VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 2961/09
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.12.1982 -1 WB 62/81 - (iuris).
  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

    Auszug aus VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 2961/09
    Rspr. des BVerfG; vgl. z.B. Beschluss vom 14.07.2004 - 1 BvR 263/03 - (juris).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

    Auszug aus VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 2961/09
    Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen, d.h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen, und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (Sachlichkeitsgebot), vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.08.1989 - 1 BvR 881/89 - (juris); BVerwG, Urteil vom 23.05.1989 - BVerwG 7 C 2.87 - (juris), BVerwG, Beschluss vom 11.11.2010 - 7 B 54/10 - (juris).
  • VGH Bayern, 28.03.1994 - 7 CE 93.2403
    Auszug aus VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 2961/09
    Tatsachenbehauptungen liegen vor, wenn einer Aussage beweisbare Vorgänge zugrunde liegen, die Richtigkeit der Äußerung also durch eine Beweiserhebung objektiv festgestellt werden kann, vgl. BayVGH vom 28.03.1994 - 7 CE 93.2403 - m.w.N. (juris).
  • VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455

    Schlagzeile in einem Zeitungsbericht; (Mit-) Urheberschaft der

    Auszug aus VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 2961/09
    Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder aber Meinungsäußerung handelt und für die Frage, ob die Äußerung in unzulässiger Weise Rechte Dritter beeinträchtigt, ist der Sinn, den die Äußerung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat, vgl. BayVGH vom 13.11.2009 - 7 CE 09.2455 - mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH (juris).
  • VGH Bayern, 29.09.2005 - 7 B 04.2927
  • VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 582/10

    Verletzende Äußerung durch Pressesprecher eines Senators

  • VG Köln, 22.12.2022 - 13 K 2736/19

    Äußerungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im "AFD-Gutachen I"

    Außerdem dürfen die Äußerungen im Hinblick auf das mit ihnen verfolgte sachliche Ziel im Verhältnis zu den Rechtspositionen, in die eingegriffen wird, nicht unverhältnismäßig sein, vgl. insgesamt BVerfG, Beschluss vom 15. August 1989 - 1 BvR 881/89 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 -, juris Rn. 54; BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10, - juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2022 - 6 C 11.20 -, juris Rn. 23 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Beschluss vom 11. Juli 2017 - 8 B 1144/17 -, juris Rn. 32; VG Köln, Urteil vom 24. März 2011 - 26 K 2961/09 -, juris Rn. 25; VG Köln, Urteil vom 23. April 2022 - 13 K 1562/19 -, juris Rn. 85 ff.

    Sind beide Äußerungsformen miteinander verbunden und macht dies gemeinsam den Sinn der Äußerung aus, so liegt insgesamt eine Meinungsäußerung vor, wenn das Gesamtergebnis durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt wird, insbesondere wenn durch eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte der Sinn der Äußerung aufgehoben oder verfälscht würde, vgl. näher Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 28. März 1994 - 7 CE 93.2403 -, juris Rn. 44 m.w.N.; VG Köln, Urteil vom 24. März 2011 - 26 K 2961/09 -, juris Rn. 27 f.; VG Köln, Urteil vom 23. April 2022 - 13 K 1562/19 -, juris Rn. 118 ff.

  • VG Köln, 23.06.2022 - 13 K 1562/19

    Passagen aus einem Gutachten des Verfassungsschutzes, in denen der

    Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen, d.h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen, und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (Sachlichkeitsgebot), vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 1989 - 1 BvR 881/89 - juris; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - juris; Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 - juris; VG Köln, Urteil vom 24. März 2011 - 26 K 2961/09 -, juris Rn. 25.

    Tatsachenbehauptungen liegen vor, wenn einer Aussage beweisbare Vorgänge zugrunde liegen, die Richtigkeit der Äußerung also durch eine Beweiserhebung objektiv festgestellt werden kann, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 28. März 1994 - 7 CE 93.2403 - juris m.w.N.; VG Köln, Urteil vom 24. März 2011 - 26 K 2961/09 -, juris Rn. 27 - 28.

    Es kommt vielmehr auf den objektiven Empfängerhorizont an, VG Köln, Urteil vom 24. März 2011 - 26 K 2961/09 -, Rn. 29 - 34, juris m.w.N.

    Werturteile können Gegenstand von Unterlassungsansprüchen, OVG NRW, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 11 A 378/16 -, juris Rn. 23; VG Köln, Urteil vom 24. März 2011 - 26 K 2961/09 -, juris Rn. 27; Urteil vom 20. September 2012 - 26 K 7929/10 -, juris Rn. 134.

  • VG Schleswig, 25.04.2023 - 9 A 31/23

    Unterlassung der Stellungnahme einer Hochschule gegen Lehrbeauftragten

    Werturteile dürfen nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen, d. h. sie müssen bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen, dürfen den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten und nicht unverhältnismäßig sein im Hinblick auf das mit der Äußerung verfolgte Ziel (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 15. August 1989 - 1 BvR 881/89 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 -, juris Rn. 54; BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2022 - 6 C 11.20 -, juris Rn. 23 ff.; HessVGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 8 B 1144/17 -, juris Rn. 32; VG B-Stadt, Urteil vom 24. März 2011 - 26 K 2961/09 -, juris Rn. 25; VG Köln, Urteil vom 23. April 2022 - 13 K 1562/19 -, juris Rn. 85 ff; OVG NRW, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 15 B 2455/03 -, juris Rn. 38).

    Sind beide Äußerungsformen miteinander verbunden und macht dies gemeinsam den Sinn der Äußerung aus, so liegt insgesamt eine Meinungsäußerung vor, wenn das Gesamtergebnis durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt wird, insbesondere wenn durch eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte der Sinn der Äußerung aufgehoben oder verfälscht würde (vgl. näher BayVGH, Urteil vom 28. März 1994 - 7CE 93.2403 -, juris Rn. 44 m. w. N.; VG Köln, Urteil vom 24. März 2011 - 26 K 2961/09 -, juris Rn. 27 f.; VG Köln, Urteil vom 23. April 2022 - 13 K 1562/19 -, juris Rn. 118 ff.).

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